Beschwerden über zertifizierte Organisationen
Ein einzelner Hinweis führt nicht automatisch zu einem öffentlichen negativen Status. Zuständige unbefangene Personen prüfen Grundlage, Schutzmaßnahmen, gegebenenfalls Anhörung und notwendige Änderungen. Die Identität meldender Personen wird dabei nicht offengelegt.
Einspruch gegen Prüfentscheidungen
Das Verfahren trennt Erstentscheidung und unabhängige Einspruchsprüfung. Zuständigkeiten und Fristen werden in der freigegebenen Programmversion veröffentlicht. Eine Ablehnung eines zuvor nie erteilten Zertifikats wird nicht als öffentlicher Negativregistereintrag dargestellt.
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