Vorbereitung und Annahme

  • Unverbindliche Erstinformation zu Umfang, Grenzen und Gebühren.
  • Antrag des tatsächlichen Rechtsträgers mit bevollmächtigter Kontaktperson.
  • Prüfung von Identität, Vertretung, Befangenheit und Zulässigkeit.
  • Versioniertes Angebot und Prüfvertrag; formale Auftragsannahme.

Audit und Feststellungen

  • Zuweisung fachlich geeigneter und unbefangener Auditoren.
  • Planung von Dokumentenprüfung, Interviews, Stichproben und gegebenenfalls Vor-Ort-Prüfung.
  • Sichere Bereitstellung zulässiger Nachweise.
  • Feststellungen zu jeder Anforderung, Stellungnahme und erforderliche Korrekturen.
  • Belegprüfung der Korrekturen und gegebenenfalls Nachaudit.

Entscheidung und Überwachung

  • Eigenständige fachliche Prüfung des vollständigen Verfahrens.
  • Begründete Entscheidung durch nicht am Audit oder an der Beratung beteiligte Personen.
  • Erteilung und Registerveröffentlichung nur bei positiver Entscheidung und vollständigem Nachweis.
  • Nutzung im erteilten Umfang, Überwachung und Änderungsmeldungen.
  • Erneuerung, Einschränkung, Suspendierung, Entzug oder Ablauf nach Programmregeln.

Keine automatische Erteilung

Zahlung, Kursteilnahme oder das Einreichen von Unterlagen erzeugen kein Zertifikat. Offene verbindliche Abweichungen und unzulässige Interessenkonflikte verhindern eine positive Entscheidung.

Vertiefung

PrüfbereicheBeschwerdeverfahren
NIFSAC · ZertifizierungZum Seitenanfang